Die Vorlage des Energieausweises beim Verkauf und/oder der Vermietung einer Immobilie ist Pflicht
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Ein Energieausweis muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.
Die zwei Arten des Energieausweises
Der VERBRACHSAUSWEIS basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Der BEDARFSAUSWEIS ist eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Baujahr, Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster, Heizungsanlage und andere technische Elemente werden die Wärmeverluste berechnet. Auf diese Weise wird der Energiebedarf des gesamten Objektes ermittelt. Sollten mehrere Wohnungen in einem Gebäude sein, wird dieser Wert auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.